Menschen, die für Menschen kämpfen!

Solidarität, Mitbestimmung, Gerechtigkeit – diesen und anderen großen Wörtern wollen Eva und André mithilfe der beiden GEW-Gewerkschafter*innen Kirsten Eilbrecht und Carsten Haake auf die Spur kommen. Warum sich Menschen für Menschen einsetzen und engagieren und warum Gewerkschaften auch 2024 noch so wichtig sind: Das erfahrt ihr bei SKS 4U.

Gewerkschaften

Gewerkschaften sind Organisationen, die die Interessen von Arbeitnehmer*innen vertreten. Ihr Ziel ist es, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und soziale Gerechtigkeit für ihre Mitglieder zu erreichen. Durch Verhandlungen mit Arbeitgebern setzen Gewerkschaften Tarifverträge durch, die Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen festlegen. Sie bieten auch Unterstützung und Beratung für Arbeitnehmer:innen in Konfliktsituationen mit ihren Arbeitgebern. Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt und tragen dazu bei, das Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern zu wahren.

—> https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/267644/gewerkschaft/ 

 
GEW

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist eine spezifische Gewerkschaft, die die Interessen von Beschäftigten im Bildungs- und Erziehungsbereich vertritt. Dies umfasst Lehrer*innen, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und weitere Berufsgruppen im Bildungssektor. Die GEW setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und die Qualität von Bildung und Erziehung ein. Sie verhandelt Tarifverträge, bietet rechtliche Unterstützung und setzt sich aktiv für die Belange ihrer Mitglieder in der Bildungspolitik ein. Die GEW spielt eine wichtige Rolle dabei, die Stimme der Beschäftigten im Bildungsbereich zu stärken und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.

—> https://www.gew-nrw.de/ 

 
Personalratswahl 2024
  • Wann finden die PR-Wahlen 2024 in Schule statt und wie wird gewählt?
    Die nach Schulformen getrennten Personalvertretungen für an Schulen im Bildungsbereich Beschäftigte werden alle vier Jahre gewählt. Die nächsten Wahlen finden im Juni 2024 statt. Im zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 werden Wahlausschreiben in jeder Schule veröffentlicht. Dort wird die Wahl erläutert und die an Schulen im Bildungsbereich Beschäftigten sowie die in den Schulen vertretenen Gewerkschaften aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Außerdem wird der Termin der Wahl veröffentlicht. Zu diesem Termin müssen die Briefwahlunterlagen, die alle Wahlberechtigten rechtzeitig erhalten, beim Wahlvorstand eingegangen sein.
  • Wer wird gewählt?
    Ein Personalrat hat bis zu 25 Mitglieder, die auf Listen zur Wahl stehen. Die Anzahl der Personalratsmitglieder hängt von der Größe der Dienststelle ab. Die Hauptpersonalräte haben je 15 Mitglieder so wie die Bezirkspersonalräte Grundschule. Die Wahlvorschlagslisten sind gewerkschaftsorientiert oder stehen dem Beamtenbund nahe. Die GEW NRW tritt mit ihren Listen in jeder Schulform an. Abhängig vom Wahlergebnis gibt es Personalräte mit GEW-Mehrheiten und Personalräte mit Mehrheiten des Beamtenbundes.
  • Wer ist wahlberechtigt?
    Wahlberechtigt sind alle Lehrkräfte der jeweiligen Schulform, unabhängig von Beschäftigungsumfang und -dauer, also auch befristet Beschäftigte. Dazu gehören alle verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die pädagogischen Mitarbeiter*innen im Landesdienst wie pädagogische Fachkräfte im Multiprofessionellen Team (MPT-Kräfte), Alltagshelfer*innen und Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht (HSU-Lehrkräfte). Wahlberechtigt sind außerdem Referendar*innen, Lehramtsanwärter*innen und Teilnehmer*innen nach Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung (OBAS). Wichtig ist, dass sie am Wahltag an einer Schule beschäftigt sind.
    Wahlberechtigt sind die an Schulen im Bildungsbereich Beschäftigten für den Personalrat ihrer Schulform. Sie wählen den ÖPR, BPR und HPR. Beschäftigte an Grundschulen haben demnach drei, Beschäftigte an weiterführenden Schulen zwei Stimmen. Wer länger als sechs Monate in einer anderen Schulform oder in eine andere Bezirksregierung abgeordnet ist, ist dort wahlberechtigt. Bei Teilabordnungen, die länger als sechs Monate dauern, kann es sein, dass Beschäftigte für zwei unterschiedliche Schulformpersonalräte oder unterschiedliche Bezirkspersonalräte – oder für Grundschulen für unterschiedliche ÖPR – wahlberechtigt sind. Bei Rückfragen und Unsicherheiten sollte immer Kontakt zum Personalrat aufgenommen werden
  • Welche Aufgaben hat der Schulpersonalrat konkret?
    Für die interne Vertretung der Kolleg*innen an den öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber den Dienststellen, also gegenüber Bezirksregierungen und Schulministerium sowie bei Grundschulen zusätzlich gegenüber dem Schulamt, gibt es die Personalräte (PR).
    Sie achten auf die Einhaltung der Gleichbehandlung der Beschäftigten (§ 62 LPVG) sowie der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen. Zudem kann der Personalrat Maßnahmen beantragen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen der Aufgabenerledigung der Dienststelle zur Förderung des Gemeinwohls dienen (§ 64 LPVG). Darüber hinaus bestimmen Personalräte bei allen innerdienstlichen Maßnahmen mit.
    • Konkrete Aufgaben sind beispielsweise folgende:
      • Personalversammlungen:
        Der Personalrat führt regelmäßig Personalversammlungen in der Dienstzeit durch. Alle Beschäftigten haben das Recht, daran teilzunehmen. Ausgefallener Unterricht muss nicht nachgearbeitet werden.
      • Anregungen und Beschwerden:
        Der Personalrat hat Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen, zu prüfen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken (§ 64 Nr. 5 LPVG).
      • Dienstgespräche:
        Wenn Beschäftigte an Schulen zu einem Dienstgespräch gebeten werden, kann ein Personalratsmitglied als Person des Vertrauens gebeten werden, dazuzukommen.
      • Informationsrechte:
        Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Personalrat von der Dienststelle rechtzeitig und umfassend über Personalvertretungsangelegenheiten zu unterrichten. Er sollte ausreichend Zeit haben, sich im Gremium zu beraten und eine Meinung bilden zu können.
      • Durchsetzungsrechte und Mitbestimmung:
        Die weitestgehende Möglichkeit, Interessen der Beschäftigten durchzusetzen, besteht dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht. Hier kann die Dienststelle eine Maßnahme, beispielsweise eine Einstellung, Befristung, Versetzung, Abordnung, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder Kündigung, erst nach Zustimmung des Personalrats rechtswirksam durchführen.