SKS Talk mit MdL Dr. Dennis Maelzer

Unter der Überschrift „Menschenrechte in den Händen der Kinder“, haben Eva und André heute den familienpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, MdL Dr. Dennis Maelzer, gewinnen können.
Als lippischer Berufspolitiker ist er ein echter Experte im Bereich der Kinderrechte. Neben einem persönlichen Einblick in sein berufliches Leben ist das Kernthema der Folge somit die UN Kinderrechtskonvention und was diese im Alltag für Kinder (und auch Erwachsene) bedeutet.

MdL Dr. Dennis Maelzer
Über sich selber:
Ich bin ein waschechter Lipper – mit vielen, aber nicht allen Eigenarten, die man diesem selbstbewussten Völkchen nachsagt. Im Jahr 1980 wurde ich in Detmold geboren. Aufgewachsen bin ich in Heidenoldendorf und dort bis heute verwurzelt geblieben.
 
Mein Werdegang:
Nach dem Abitur im Jahr 1999, das ich am Stadtgymnasium Detmold absolviert habe, wartete die Zeit des Grundwehrdienstes auf mich. In Aachen und Augustdorf absolvierte ich meinen Dienst in der Kompanieführungsgruppe. Von 2000-2006 studierte ich in Hannover, Politische Wissenschaft im Hauptfach und Germanistik und Medienwissenschaft im Nebenfach. Abschluss: Magister. Im Studium gehörten die Gesundheits- und Sozialpolitik zu meinen Schwerpunkten. Im Jahr 2013 folgte meine Promotion. Der Titel der Dissertationsschrift:
Politik gut beraten? Lernprozesse in deutschen Gesundheitsreformen 
Detmold blieb ich auch in meiner Studienzeit verbunden. Im Jahr 2002 wurde ich freier Mitarbeiter bei einer Lokalzeitung und blieb dies mehr als fünf Jahre. Im Anschluss an mein Studium war ich als Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Hannover tätig.

Politiker Maelzer:
1999 trat ich in die SPD ein. Ein Jahr zuvor hatte es den Regierungswechsel zu Rot-Grün gegeben, den ich bei den Jusos erlebte. Durch das Land ging eine Aufbruchsstimmung und ich wollte den Wandel mitgestalten. Im gleichen Jahr begann auch meine kommunalpolitische Laufbahn. Ich wurde Sachkundiger Bürger in der SPD-Ratsfraktion Detmold und gehörte dem Ausschuss für Feuerwehr und Rettungsdienst an. In der SPD-Ratsfraktion begann ich mich ab 2004 als Sprecher im Jugendhilfeausschuss in die Bereiche Kinder-, Jugend- und Familienpolitik einzuarbeiten. Bei der NRW-Landtagswahl 2010 kandidierte ich zum ersten Mal für den Landtagswahlkreis Lippe III und konnte diesen mit 45,3 Prozent der Erststimmen, direkt gewinnen. Bei der Landtagswahl im Jahr 2012 konnte ich meinen Wahlkreis mit 45,2 Prozent der Erststimmen verteidigen und zog erneut in den Landtag ein. Dort gebe ich meiner lippischen Heimat in dem Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend und im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, eine Stimme. Außerdem bin ich Mitglied und Co-Sprecher in der Enquetekommission Familienpolitik. 

Nach dem erneuten Einzug in den Landtag, im Mai 2017, bin ich Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Mitglied bin ich auch im Ausschuss für Kultur und Medien, stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss und im Rundfunkrat des WDR. Seit Herbst 2019 bin ich außerdem Sprecher der Kinderschutzkommission des Landtags.

Zeit für die Familie muss sein, egal wie stressig die Woche ist. Spaziergänge mit meiner Familie und Zeit mit meiner kleinen Tochter sind für mich ein wichtiger Anker und die Quelle aus der ich Kraft schöpfe. Einige unserer Touren habe ich hier auf meiner Seite unter Freizeittipps mit Ihnen geteilt. 
Fit halte ich mich mit Tennis. Beim SUS Pivitsheide spiele ich seit vielen Jahren in der 1. Mannschaft.
 
 

Der Ort der Kinderrechte in Blomberg
Der Ort der Kinderrechte in Blomberg ist ein Erlebnis-Parcours. An sieben Stationen könnt ihr wichtige Kinderrechte spielerisch kennenlernen und euch informieren.
Alle Stationen haben Kinder und Jugendliche aus Lippe selbst entworfen. Bei einem Wettbewerb haben sie gezeichnet und Modelle gebaut. Eine Jury hat dann entschieden, welche Ideen im ersten Schritt umgesetzt werden.
„Ich war hier!“ Gleich am Eingang könnt ihr eure Namen direkt auf die Namenskletterwand schreiben. Na klar, hier geht es um das Kinderrecht auf einen eigenen Namen.
Es gibt noch sechs weitere Stationen: den Schutzraum, das Rollstuhl-Trampolin, den Fühl-die-Balance-Pfad, das Glücksrad und das Amphie-Theater. Sie stehen für das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Spiel und Freizeit, das Recht auf gesundes Aufwachsen und das Recht auf Freie Meinungsäußerung.

—> https://ort-der-kinderrechte.de

 

 
Die Konvention besteht aus 54 Artikeln und drei Zusatzprotokollen. Der UN-Kinderrechtskonvention liegen 4 zentrale Prinzipien zugrunde.
Diese finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12:
  • Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (Art.2)
  • Vorrang des Kindeswohls / “best interests of the child” (Art.3)
  • Sicherung von Entwicklungschancen (Art.6)
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Art.12)

Wobei der Vorrang des Kindeswohls (Art.3) das Grundprinzip der gesamten Kinderrechtskonvention ausdrückt:

Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention:
„(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes („best interests of the child“) ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Die auf den 4 Leitprinzipien aufbauenden Rechte der Kinderrechtskonvention lassen sich in 3 Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen einteilen:

  • Schutzrechte / Protection
  • Förderrechte / Provision
  • Beteiligungsrechte / Participation
Die 54 Artikel haben 3 Eigenschaften, sie sind:
  • Universell: Die UN-Kinderrechte gelten für ALLE Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Geschlecht usw.
  • Unteilbar: Es gibt keine Hierarchie innerhalb der UN-Kinderrechtskonvention. Alle niedergeschriebenen Rechte sind gleich wichtig.
  • Interdependent: Die Kinderrechte sind wechselseitig voneinander abhängig und können nur als Ganzes umgesetzt die Ziele der UN-Kinderrechtskonvention erreichen.
Die 54 Artikel der Konvention umfassen (u.a.) folgende Rechte:
  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf Spiel und Freizeit
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung
  • das Recht auf gesundheitliche Versorgung
  • das Recht auf eine eigenständige Entwicklung
  • das Recht auf Beteiligung an allen Maßnahmen, die Kinder betreffen

Auch auf nationaler Ebene gibt es Beteiligungsrechte. Ein Beispiel dafür ist § 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (SGB VIII)

  • Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht, dem Vormundschaftsgericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
  • Kinder und Jugendliche können ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten werden, wenn die Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde.