Heute haben sich Eva und André königlichen Besuch in den Podcast eingeladen. Unter dem Motto: „Was macht eigentlich…“, hört Ihr wohl eine der prägnantesten Stimmen in der Geschichte unserer SKS. Zu Gast ist unsere ehemalige Schulleiterin Ursula König, die über ihre Zeit nach der Schule berichtet und uns Einblicke über ihre Zeit in der Schule gibt.
Ursula König
Die 1957 geborene Lehrerin wechselte im Februar 2006 aus dem Extertal an die Blomberger Hauptschule. Als „Die Chancensucherin“ (damaliger Titel der Lippischen Landes-Zeitung) startete Ursula König ihre Laufbahn als Schulleiterin in Blomberg. Nach acht Jahren Hauptschule dann der Ruf, die SKS Blomberg aufzubauen.
Ihr Wirken an unserer Schule begann offiziell im August 2014 mit 90 Schüler*innen und endete 2022 mit dem „königlichen Schulfest“.
Aufgaben einer Schulleiterin
Die Schulleiterin leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen und nimmt das Hausrecht wahr (§ 59 Absatz 2 SchulG).
Die 1957 geborene Lehrerin wechselte im Februar 2006 aus dem Extertal an die Blomberger Hauptschule. Als „Die Chancensucherin“ (damaliger Titel der Lippischen Landes-Zeitung) startete Ursula König ihre Laufbahn als Schulleiterin in Blomberg. Nach acht Jahren Hauptschule dann der Ruf, die SKS Blomberg aufzubauen.
Ihr Wirken an unserer Schule begann offiziell im August 2014 mit 90 Schüler*innen und endete 2022 mit dem „königlichen Schulfest“.
Aufgaben einer Schulleiterin
Die Schulleiterin leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Sie kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen und nimmt das Hausrecht wahr (§ 59 Absatz 2 SchulG).
Der Schulleiterin sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
- Vertretung der Schule nach außen
- organisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
- ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und den Datenschutzbestimmungen
- Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
- Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
- Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals
- Beratung des pädagogischen Personals
- Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen
- abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse
- Planung der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule.