Mit Ablauf des 31. Januars 2023 laufen die Corona-Test- und Quarantäneverordnung und die Coronaschutzverordnung aus.
Ab dem 1. Februar 2023 gilt:
• Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen entfällt.
• Die bisherige 5-tägige Isolationspflicht nach positiv Testung entfällt.
In diesem Fall wird eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske, in Innenräumen, ausgesprochen.
Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
• Die Ausgabe von fünf Selbsttest pro Schülerin und Schüler je Monat entfällt. Noch vorhandene Tests können auf Anfrage und anlassbezogen auch nach diesem Zeitpunkt ausgegeben werden.
• Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin.
Diesbezüglich hat Schulministerin Dorothee Feller einen Elternbrief verfasst.