Im Fach Gesellschaftslehre haben sich unsere drei fünften Klassen auf unterschiedlichste Art mit den Kinderrechten beschäftigt und gelernt, welche Rechte, aber auch welche Pflichten auch Kinder schon haben.
Abgerundet wurde dieses Thema durch zwei Klassenausflüge: Jede Klasse hat den Spielplatz „Ort der Kinderrechte“ (am JUZ) besucht und konnte sich so mit Spiel und Spaß noch einmal die Kinderrechte ganz praktisch aneignen.
Dazu kam auch noch ein Projekttag, der von Mareike Brinkmeyer und Kirsten Nolte (Fachstelle Kinderrechte des Kreises Lippe) geleitet wurde und im IZIP stattfand.
Für diesen Tag konnten die Klassen je ein Kinderrecht aussuchen, mit dem sie sich beschäftigen wollten. Die 5b hat ganz demokratisch abgestimmt und es gab gleich viele Stimmen für das „Recht auf Spiel und Freizeit“ und das „Wohl des Kindes“ im Sinne von Fürsorge durch die Eltern. Das Recht auf Spiel wurde natürlich durch ein erneutes Erkunden und Spielen am Ort der Kinderrechte verwirklicht und dabei haben die Kinder entdeckt, dass der Ort der Kinderrechte insgesamt das Recht auf Spiel und Freizeit darstellt. Aber die einzelnen Spielgeräte stehen auch je für eins der Kinderrechte. An den Geräten gibt es QR-Codes, hinter denen sich Filme von Blomberger Kinderreportern zu diesen Rechten verstecken.
Die elterliche Fürsorge haben sich die Kinder anhand der fiktiven Figur Luca deutlich gemacht: Was macht Luca an einem ganz normalen Tag? (Aufstehen, Frühstücken, …) Und: Was braucht er dafür (Wecker, jemand, der ihm das Frühstück bereitet, Eltern, Lehrer, …). So wurde den Kindern deutlich, welche Bedürfnisse im Laufe des Alltags beachtet werden müssen und für wie viele Elemente eines Kinderalltags ihre Eltern die Verantwortung tragen.
Auch wurde besprochen, wie und wo Kinder Hilfe holen können, wenn einmal etwas nicht so gut für sie läuft – und das gilt für konkrete Gewalterfahrungen genauso wie für Situationen, die schwer einzuschätzen sind und „ein komisches Gefühl im Bauch“ verursachen. Dann ist es auf jeden Fall wichtig, sich Hilfe zu holen: mit Freunden sprechen, Erwachsene hinzuziehen, sich an das Jugendamt wenden, …
Zum Glück gibt es für den Kreis Lippe seit dem 1. April auch einen „kurzen Weg“ für Kinder, die Hilfe brauchen: das Kinderschutztelefon:
Unter der Telefonnummer 05231 62-6789 ist immer jemand in der Leitung, der sich das Anliegen oder die Beobachtungen anhört und schnell hilft – egal, ob es um den Verdacht auf eine Vernachlässigung, seelische, körperliche oder sexuelle Gewalt, Gewalt zwischen Eltern, Verletzungen der Aufsichtspflicht oder sonstige Kinderschutzanliegen geht.
Hier können sich Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Nachbarn, Verwandte oder Freunde von Betroffenen wenden.
Das Kinderschutz-Telefon ist erreichbar:
- montags bis donnerstags von 08:00 – 18:00 Uhr und
- freitags von 08:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gibt es einen Anrufbeantworter mit weiteren Informationen.
Auch per E-Mail sind die Ansprechpartner erreichbar:
kinderschutztelefon@kreis-lippe.de